2027er Methodikbericht SLCF


AKTUELL: Nominierung von Autor:innen und Begutachtungseditor:innen

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Foto mit rauchenden Industrieschornsteinen von Sonnenuntergang angeleuchtetDer IPCC hatte auf seiner 49. Sitzung (Kyoto, Japan, 8.-12. Mai 2019) beschlossen, dass die Task Force on National Greenhouse Gas Inventories (TFI) einen Methodikbericht über kurzlebige klimawirksame Substanzen (Short-lived Climate Forcers, SCLF) erstellen soll. 

Der Methodikbericht wird Leitlinien für nationale, jährliche, anthropogene SLCF-Emissionen enthalten, die in Masseneinheiten für jede einzelne emittierte Art angegeben werden. Folgende Spezies werden betrachtet: NOX, CO, NMVOCs, SO2, NH3 , BC und OC, sowie - soweit angemessen - die Anteile von Feinstaubemissionen, die relevant für den Strahlungsantrieb sind. H2-Emissionen werden in einem Appendix "Grundlage  für zukünftige Methodik-Entwicklungen" behandelt.

Der Bericht soll einen Band mit allgemeinen Informationen sowie vier sektorspezfische Bände (Energie, IPPU, AFOLU und Abfall) umfassen.


Zeitplan für die Erstellung

2021  
11. - 22. Oktober
2022  
11. - 15. April 3. Expertentreffen zu SLCF
2024  
26.-28. Februar Scoping Meeting (Brisbane, Australien)
26. Juli - 02. August Verabschiedung der Berichtsstruktur und des Zeitplans
09. August -
13. September

Nominierung von Autor:innen und Begutachtungseditor:innen

3. Quartal Einrichtung des Lenkungsausschusses (Steering Committee)
4. Quartal Auswahl der Autor:innen und Begutachtungseditor:innen durch das Steering Committee 
2025  
1. Halbjahr Erstes Leitautor:innen-Treffen (LAM1)
2. Halbjahr Zweites Leitautor:innen-Treffen (LAM2)
2026  
1. Quartal  Fachbegutachtung des ersten Entwurfs
1. Halbjahr Drittes Leitautor:innen-Treffen (LAM3)
2. Halbjahr Regierungs- und Fachbegutachtung des zweiten Entwurfs
2027  
1. Halbjahr Viertes Leitautor:innen-Treffen (LAM4)
1. Halbjahr Regierungsbegutachtung des finalen Entwurfs
2. Halbjahr Annahme und Veröffentlichung des Methodikberichts

Hintergrundinformationen zu den IPCC-Methodiken

Der IPCC erstellt methodische Richtlinien zur Berichterstattung von Quellen und Senken von Treibhausgasen in den Sektoren Energie, Industrie, Land- und Forstwirtschaft und Landnutzungsänderungen, Abfall sowie anderen Quellen. Diese Methoden werden zur Erstellung von vergleichbaren nationalen Treibhausgasinventaren genutzt. Die Emissionsmengen werden aus quellenspezifischen Aktivitätsdaten und gas- und aktivitätsspezifischen Emissionsfaktoren berechnet, teilweise auch mit Hilfe empirischer Gleichungen und komplexeren Modellierungen abgeleitet. Die Methoden werden meist in drei Graden methodischer Komplexität (Tier 1 bis 3) mit zunehmender Genauigkeit aber auch Komplexität und Datenanforderungen angegeben.

Die Nutzung der Richtlinien im Rahmen der UNFCCC oder des Übereinkommens von Paris (ÜvP) ist kein Automatismus, sondern jede Entscheidung der Vertragsparteien kann sich im Einzelnen auf die Richtlinien beziehen (oder auch nicht) und Regelungen zu deren Anwendung festlegen.

Neben der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und -Entnahmen (reporting, „Treibhausgasinventare“) können die IPCC-Richtlinien außerdem als Grundlage der Regelungen zur Anrechnung der Quellen und Senken von Treibhausgasen im Rahmen der Marktmechanismen unter dem ÜvP (accounting; Artikel 6 des ÜvP) dienen.