Der IPCC hatte auf seiner 49. Sitzung (Kyoto, Japan, 8.-12. Mai 2019) beschlossen, dass die Task Force on National Greenhouse Gas Inventories (TFI) einen Methodikbericht über kurzlebige klimawirksame Substanzen (Short-lived Climate Forcers, SCLF) erstellen soll.
Der Methodikbericht wird Leitlinien für nationale, jährliche, anthropogene SLCF-Emissionen enthalten, die in Masseneinheiten für jede einzelne emittierte Art angegeben werden. Folgende Spezies werden betrachtet: NOX, CO, NMVOCs, SO2, NH3 , BC und OC, sowie - soweit angemessen - die Anteile von Feinstaubemissionen, die relevant für den Strahlungsantrieb sind. H2-Emissionen werden in einem Appendix "Grundlage für zukünftige Methodik-Entwicklungen" behandelt.
Der Bericht soll einen Band mit allgemeinen Informationen sowie vier sektorspezfische Bände (Energie, IPPU, AFOLU und Abfall) umfassen.
Zeitplan für die Erstellung
2021 | |
11. - 22. Oktober
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2022 | |
11. - 15. April | 3. Expertentreffen zu SLCF |
2024 | |
26.-28. Februar | Scoping Meeting (Brisbane, Australien) |
26. Juli - 02. August | Verabschiedung der Berichtsstruktur und des Zeitplans |
09. August - 13. September |
Nominierung von Autor:innen und Begutachtungseditor:innen |
3. Quartal | Einrichtung des Lenkungsausschusses (Steering Committee) |
4. Quartal | Auswahl der Autor:innen und Begutachtungseditor:innen durch das Steering Committee |
2025 | |
1. Halbjahr | Erstes Leitautor:innen-Treffen (LAM1) |
2. Halbjahr | Zweites Leitautor:innen-Treffen (LAM2) |
2026 | |
1. Quartal | Fachbegutachtung des ersten Entwurfs |
1. Halbjahr | Drittes Leitautor:innen-Treffen (LAM3) |
2. Halbjahr | Regierungs- und Fachbegutachtung des zweiten Entwurfs |
2027 | |
1. Halbjahr | Viertes Leitautor:innen-Treffen (LAM4) |
1. Halbjahr | Regierungsbegutachtung des finalen Entwurfs |
2. Halbjahr | Annahme und Veröffentlichung des Methodikberichts |
Hintergrundinformationen zu den IPCC-Methodiken
Der IPCC erstellt methodische Richtlinien zur Berichterstattung von Quellen und Senken von Treibhausgasen in den Sektoren Energie, Industrie, Land- und Forstwirtschaft und Landnutzungsänderungen, Abfall sowie anderen Quellen. Diese Methoden werden zur Erstellung von vergleichbaren nationalen Treibhausgasinventaren genutzt. Die Emissionsmengen werden aus quellenspezifischen Aktivitätsdaten und gas- und aktivitätsspezifischen Emissionsfaktoren berechnet, teilweise auch mit Hilfe empirischer Gleichungen und komplexeren Modellierungen abgeleitet. Die Methoden werden meist in drei Graden methodischer Komplexität (Tier 1 bis 3) mit zunehmender Genauigkeit aber auch Komplexität und Datenanforderungen angegeben.
Die Nutzung der Richtlinien im Rahmen der UNFCCC oder des Übereinkommens von Paris (ÜvP) ist kein Automatismus, sondern jede Entscheidung der Vertragsparteien kann sich im Einzelnen auf die Richtlinien beziehen (oder auch nicht) und Regelungen zu deren Anwendung festlegen.
Neben der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und -Entnahmen (reporting, „Treibhausgasinventare“) können die IPCC-Richtlinien außerdem als Grundlage der Regelungen zur Anrechnung der Quellen und Senken von Treibhausgasen im Rahmen der Marktmechanismen unter dem ÜvP (accounting; Artikel 6 des ÜvP) dienen.