Geeignete Fachleute sind eingeladen, sich für die Mitarbeit im Kernteam zur Erstellung des Siebten IPCC-Sachstandsberichts (AR7) zu bewerben.
Der AR7 wird aus drei Bänden bestehen, für die jeweils eine Arbeitsgruppe (WG) zuständig ist:
- Beitrag von WG I – Naturwissenschaftliche Grundlagen des Klimawandels (↓ WGI-Kapitelstruktur)
- Beitrag von WGII – Folgen des Klimawandels, Anpassung und Verwundbarkeit (↓ WGII-Kapitelstruktur)
- verbunden mit einem eigenständigen Berichtsteil zur Aktualisierung der fachlichen IPCC-Richtlinien zur Bewertung von Folgen und Anpassung inklusive Anpassungsindikatoren, Metriken und Methodiken (IPCC Technical guidelines on impacts and adaptation incl. adaptation indicators, metrics and methodologies) von 1994 (↓ Kapitelstruktur des Updates)
- Beitrag von WG III – Minderung des Klimawandels (↓ WGIII-Kapitelstruktur)
Wir weisen darauf hin, dass die Mitwirkung im Kernteam von IPCC-Berichten (d.h. als Koordinierende Leitautor:innen (CLA), Leitautor:innen (LA) oder Begutachtungseditor:innen (RE)) erheblichen Zeitaufwand bedeutet:
- Sie sind für die Erstellung der verschiedenen Kapitel des Berichts und deren anschließende Überarbeitung unter Berücksichtigung der eingegangenen Begutachtungskommentare verantwortlich.
- Von CLAs wird erwartet, dass sie zwischen 2025 und 2027/2028 an vier Leitautorentreffen (LAMs) sowie virtuellen Kapitel-Treffen teilnehmen.
- Eine Auswahl an Autorinnen und Autoren wird außerdem an der Erstellung der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers, SPM) der jeweiligen Arbeitsgruppe beteiligt sein.
- Die zeitliche Verpflichtung von REs ist geringer, beinhaltet aber die Teilnahme an zwei LAMs in der zweiten Hälfte des Berichtszyklus.
Weitere Informationen zur Berichtserstellung können Sie hier und den Regeln des IPCC sowie der Nominierungsseite des IPCC entnehmen.
Die Mitarbeit in den Kernteams erfolgt unentgeltlich. In begründeten Einzelfällen können die Reisekosten zu den Autorentreffen erstattet werden.
Die Kernteams von IPCC-Berichten sollten eine möglichst große Bandbreite an Sichtweisen und Forschungsfeldern repräsentieren. Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl naturwissenschaftliche als auch geistes- und sozialwissenschaftliche Expertise sowie diejenige von Praktikerinnen und Praktikern gefragt ist. Die Bewerbung von Frauen, die im IPCC-Prozess noch immer unterrepräsentiert sind, und von Nachwuchswissenschaftler:innen wird ausdrücklich ermuntert. Darüber hinaus soll die Beteiligung von Entwicklungs- und Schwellenländern an IPCC-Berichten verstärkt werden. Bitte leiten Sie diese Information gern an andere geeignete Fachleute weiter. Die letztendliche Auswahl der Kernteammitglieder trifft der jeweilige Arbeitsgruppen-Vorstand.
In Deutschland erfolgt die Nominierung über das Auswärtige Amt mit Unterstützung der Deutschen IPCC-Koordinierungsstelle. Interessierte können sich bis zum 31.03.2025 an die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle (de-ipcc@dlr.de) wenden, um die Bewerbungsunterlagen zu erhalten (diese Frist liegt deutlich vor der endgültigen IPCC-Frist, damit Zeit für eine Überprüfung auf Vollständigkeit und eventuelle Korrekturen bleibt).
Falls Sie im Ausland leben und arbeiten, wenden Sie sich bitte an den dortigen IPCC Focal Point. Falls Sie sich über eine akkreditierte Beobachterorganisation nominieren lassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber informieren.
Für Fragen stehen wir gern unter de-ipcc@dlr.de zur Verfügung.